Der Schwerpunkt meiner Beratung ist seit Jahren die betriebliche Altersvorsorge!
Kurz erklärt:
Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat seit 2002 in Deutschland das Recht, einen Teil seines Gehaltes oder von Sonderzahlungen über seinen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzuzahlen und so eine Zusatzrente aufzubauen.
Bietet Ihr Arbeitgeber keine bAV an, haben Sie trotzdem ein gesetzliches Anrecht auf eine "bAV per Entgeltumwandlung" – beispielsweise in Form einer Direktversicherung. Bei dieser haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
Dazu vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Teile Ihres Gehalts nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Ihr Arbeitgeber schließt dazu für Sie eine für die Direktversicherung geeignete Rentenversicherung ab und führt einen Teil Ihres Einkommens direkt als Versicherungsbeitrag ab.
Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person, Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Tritt der Versicherungsfall ein, beziehen Sie alle Leistungen. Und zwar von Beginn an und unwiderruflich. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die dafür vereinbarte Leistung.